Nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) viele Strafen als rechtswidrig beurteilt hat, setzt die Polizei in den meisten Bundesländern ihre Kontrollen aus „bis die Ermittlung der neuen rechtlichen Lage abgeschlossen ist“, so ein Polizeisprecher.
Bis dahin dürfen sich GartenbesitzerInnen in Niederösterreich und Wien freuen: Sie müssen ihre Rasen nicht mehr mindestens einmal jede Woche mähen, und brauchen dennoch keine Strafen fürchten.
Niederösterreicherin Sabine B.: „Ich bin das gar nicht gewöhnt. Wenn ich in den Garten hinausgehe und das 6,5 cm hohe Gras sehe überkommt mich immer noch die Angst, und ich hole automatisch den Rasenmäher. Wenn ich dann realisiere was ich da gerade mache, sage ich zu mir: ‚Sabine beruhige dich. Ganz ruhig. Niemand kontrolliert mehr deinen Rasen. Du bist in Sicherheit.‘, und dann kann ich zurückgehen zum Gartensessel, mich hinsetzen, und mir die lieben Gänseblümchen im Gras anschauen.“
Sabine B.’s Nachbarin Hannah K. kämpft ebenfalls mit ihren Gewohnheiten: „Wenn ich der Sabine aus dem Fenster zuschaue – wie sie da im Gartensessel provokant dem Gras beim Wachsen zuschaut – greife ich automatisch zum Handy und wähle 133. Dann denke ich: ‚Es bringt doch eh nichts. Der Polizei ist das völlig egal. Reg dich nicht auf Hannah. Die Sabine kann sowieso machen was sie will.‘ Dann lege ich das Handy wieder weg. Früher hätte es das nicht gegeben.“
In Tirol und anderen westlichen Bundesländern straft die Polizei weiterhin Personen mit zu hohem Rasen ab. Einspruchsverfahren laufen aber schon.