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EU verpflichtet Smoothie-Hersteller zur Beimischung von Schmalz

Da die Vitamine A, D, E und K nur mithilfe von Fett aufgenommen werden zieht die EU nun die Reißleine. Seit Jahren sahen führende Ernährungswissenschaftler geschockt zu wie Menschen völlig sinnlos Smoothies konsumierten. Wieder einmal hat die Lebensmittelindustrie schamlos Konsumenten getäuscht. Um dem nun einen Riegel vorzuschieben müssen alle Smoothie- und Fruchtsafthersteller ab 1. Jänner 2022 Schweineschmalz zu ihren Produkten beimixen (SmoothieSchmalzVO). Die alternative Anbringung des Schmalzes in Form kleiner verschlossener Beutel an der Verpackung ist explizit verboten, damit das Schmalz ohne zusätzlichen Aufwand konsumiert werden kann. Nur so könne sichergestellt werden, dass die fettlöslichen Vitamine wirksam verdaut werden.

Vegetarier-, Veganer-, und religiöse Lobbys sprechen von bewusster Boshaftigkeit. Die Kommission entgegnet, dass Schmalz mit seinen gesättigten Fettsäuren nicht ranzig werden würde, ganz im Gegensatz zu pflanzlichen, üblicherweise ungesättigten Fettsäuren. Ohnedies könnten Menschen auch weiterhin privat Smoothies mixen ohne Schmalz beimengen zu müssen. Man wolle die große Masse an Konsumenten schützen. Von Boshaftigkeit könne also keine Rede sein. Im Übrigen würden Smoothies mit Schmalz sogar besser schmecken.

Für 2023 arbeite man an einer noch weitergehenderen Verordnung für die bessere Vitaminverfügbarkeit bei Obst und Gemüse (VeggieSchmalzVO). Bei Nahrungsmitteln wie Äpfeln oder Gurken sei dies durch Einreiben der Schale möglich. Probleme bei der Schmalzanreicherung bereiten etwa noch Bananen.